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Diskriminierende Kündigungen

Behindertenbegriff, angemessene Vorkehrungen und Entschädigung
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Verfasser: Günther, Jens; Frey, Anna
Verfasserangabe: Jens Günther ; Anna Frey
Jahr: 2014
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Die Entscheidung des BAG vom 19.12.2013 ( NZA 2014, NZA Jahr 2014 Seite 372 ) hat in den Medien für großes Aufsehen gesorgt. Die Entscheidung wurde unter Schlagzeilen wie „BAG stärkt Schutz chronisch kranker Menschen“ (www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Aktuelles/DE/2013/HIV_Urteil_BAG_20131220.html) diskutiert. Der 6. Senat hat aber nicht nur zum Behindertenbegriff Stellung bezogen, sondern sich auch grundsätzlich zu weiteren Fragen des AGG-Rechts geäußert: Wartezeitkündigungen sollen unmittelbar am AGG zu messen sein; vom Arbeitgeber werden angemessene Vorkehrungen verlangt, bevor dieser zur Kündigung greifen darf und eine ­diskriminierende Kündigung kann einen Entschädigungsanspruch nach § AGG § 15 AGG § 15 Absatz II AGG zur Folge haben. (Quelle: www.beck-online.de)

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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Günther, Jens; Frey, Anna
Verfasserangabe: Jens Günther ; Anna Frey
Jahr: 2014
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
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Beschreibung: H. 11, S. 584 - 589
Schlagwortketten:
Kündigungsrecht
Kündigung / AGG-Recht
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