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Reform des Teilzeitrechts
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Verfasserangabe:
Marta Böning
Jahr:
2019
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Seit Jahresbeginn haben Beschäftigte das Recht, ihre Arbeitszeit befristet zu reduzieren und sie danach auch wieder aufzustocken. Trotz etlicher Einschränkungen ist das ein wichtiger Fortschritt.
Darum geht es:
1. Im Teilzeitrecht gelten seit dem 1.1.2019 endlich einige neue Regeln
2. Beschäftigte haben nun - wenn auch mit Einschränkungen - einen gesetzlichen Anspruch auf befristete Teilzeit
3. Der Arbeitgeber muss Wünsche der Beschäftigten zur Änderung der Arbeitszeit mit ihnen erörtern. (Quelle: Personalrat)
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Verfasserangabe:
Marta Böning
Jahr:
2019
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Beschreibung:
H. 2, S. 8 - [13]
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