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Alkohol und Betäubungsmittel am Arbeitsplatz

nicht wegschauen!
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Verfasser: Koops, Christian
Verfasserangabe: Christian Koops
Jahr: 2015
Personalführung
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Wenn der Verdacht naheliegt, dass ein Mitarbeiter regelmäßig uns womöglich auch am Arbeitsplatz Alkohol oder Betäubungsmittel konsumiert, befindet sich der Arbeitgeber im Spannungsverhältnis zwischen Fürsorgepflicht gegenüber dem Betroffenen und der Wahrung der Interessen des Unternehmens und der übrigen Mitarbeiter. Auf jeden Fall ist hier Fingerspitzengefühl gefragt. Wegschauen sollte der Arbeitgeber nicht, sondern die Initiative ergreifen. Rechtlich ist dabei jedoch einiges zu beachten. (Quelle: Personalführung)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Koops, Christian
Verfasserangabe: Christian Koops
Jahr: 2015
Übergeordnetes Werk: Personalführung
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Beschreibung: H. 6, S. 88 - 91 : Abb.
Schlagwörter: Alkoholismus; Drogenabhängigkeit; Sucht; Suchtgefährdung
Schlagwortketten:
Arbeitsrecht / Alkoholmissbrauch
Arbeitsplatz / Suchtverhalten
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