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Recht und Integration

Die ausländerrechtliche Pflicht zur Teilnahme an Integrationskursen
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Verfasser: Huber, Bertold
Verfasserangabe: Bertold Huber
Jahr: 2007
Migration und soziale Arbeit
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Mit dem Zuwanderungsgesetz sind erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte ausländische Staatsangehörige, die nicht aus einem Mitgliedstaat der EU stammen und ins Bundesgebiet einreisen und sich hier aufhalten wollen, verpflichtet worden, einen Integrationskurs zu besuchen. Dessen primäres Ziel ist es, den Teilnehmern einfache deutsche Sprachkenntnisse zu vermitteln. Bestimmte aufenthaltsrechtliche Vergünstigungen werden davon abhängig gemacht, dass ausreichende Deutschkenntnisse vorliegen. Das Fehlen entsprechender Sprachkompetenz darf ausländerrechtlich sanktioniert werden, etwa indem eine Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert oder gar eine Ausweisung ausgesprochen wird.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Huber, Bertold
Verfasserangabe: Bertold Huber
Jahr: 2007
Übergeordnetes Werk: Migration und soziale Arbeit
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Beschreibung: Nr. 2, S. 116 - 125 : Ill.
Schlagwörter: Integrationskurs; Migrant; Zuwanderer
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