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Zur Bedürftigkeitsprüfung in sogenannten Mischhaushalten

Anmerkung zum Urteil des BSG vom 9. Juni 2011
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Verfasser: Haberstumpf-Münchow, Christine; Kruse, Jürgen
Verfasserangabe: Christine Haberstumpf-Münchow ; Jürgen Kruse
Jahr: 2012
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

In »Mischhaushalten«, in denen Leistungsberechtigte nach SGB II und SGB XII zusammenleben und gemeinsam wirtschaften, führt die unzulängliche Abstimmung der beiden existenzsichernden Leistungssysteme zu unbilligen Ergebnissen, wie der dem Urteil des BSG zugrundeliegende Sachverhalt zeigt. Das BSG kommt im Wege der Anwendung von Härtefallklauseln im Rahmen des SGB XII zu einem ausgleichenden, der besonderen Interessenlage der Mischgemeinschaft gerecht werdenden Ergebnis. zur Fussnote 1 Die Entscheidung ist besonders deshalb von erheblicher Bedeutung, weil sie Licht in ein Dunkel bringt, in welchem schon seit dem Inkrafttreten von SGB II und XII viel Unklarheit herrschte.
 
 
 
 

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Haberstumpf-Münchow, Christine; Kruse, Jürgen
Verfasserangabe: Christine Haberstumpf-Münchow ; Jürgen Kruse
Jahr: 2012
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Beschreibung: H. 3, S. 108-111
Schlagwortketten:
Mischhaushalt / Bedürfigkeit
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