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Nationale Parlamente und EU-Datenschutzgrundverordnung

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Verfasser: Grzeszick, Bernd
Verfasserangabe: Bernd Grzeszick
Jahr: 2018
NVwZ
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Bundestag und Landtage unterlagen bislang wegen ihrer besonderen Funktionen und Stellung den Datenschutzgesetzen regelmäßig nur bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben, nicht dagegen im parlamentarisch-politischen Tätigkeitsbereich. Die DSGVO führt nun zu erheblichen Veränderungen im Datenschutzrecht. Die Frage, ob diese auch die Parlamente betreffen, ist allerdings bislang nur kursorisch behandelt worden, was weder der Bedeutung der Parlamente, noch der Bedeutung der Frage nach der Reichweite des Unionsrechts gerecht wird. Im Folgenden wird daher erörtert, ob der Bundestag und die Landtage mit ihren Tätigkeiten unter die DSGVO fallen. (Quelle: www.beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Grzeszick, Bernd
Verfasserangabe: Bernd Grzeszick
Jahr: 2018
Übergeordnetes Werk: NVwZ
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Beschreibung: H. 20, S. [1505] - 1512
Schlagwörter: Datenschutzrecht; EU-Datenschutzverordnung
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