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Einladung von Schwerbehinderten

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Verfasser: Busch, Sebastian
Verfasserangabe: Sebastian Busch
Jahr: 2020
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Öffentliche Arbeitgeber müssen Bewerbungen Schwerbehinderter ernsthaft prüfen. Sonst drohen Entschädigungsansprüche
Darum geht es:
1. Öffentliche Arbeitgeber haben besondere Pflichten zur Inklusion schwerbehinderter Menschen.
2. Sie müssen schwerbehinderte Bewerber/innen grundsätzlich zum Vorstellungsgespräch einladen.
3. Schwerbehindertenvertretung und Personalrat haben hier weitgehende Mitwirkungsrechte.
(Quelle: Der Personalrat)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Busch, Sebastian
Verfasserangabe: Sebastian Busch
Jahr: 2020
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: H. 9, S. 29 - 31 : Abb.
Schlagwortketten:
Bewerbung / Bewerberbenachteiligung / Schwerbehinderte
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