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Leitfaden für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
(Teil 1)
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Verfasserangabe:
Thomas Pauken
Jahr:
2016
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Wirtschaft ist ein sozial- und gesellschafts-politisch anerkennenswertes Ziel. Zur Durchsetzung und Verankerung dieses Ziels in der Arbeitswelt hat der Gesetzgeber ein umfangreiches Regelwerk geschaffen, welches die Unternehmenspraxis jedoch häufig vor (arbeitsrechtliche) Hürden stellt. Denn viele gesetzliche Vorgaben sind immer noch weitgehend unbekannt oder bleiben unbeachtet, Chancen werden nicht genutzt. Dieser Beitrag soll der Praxis dabei als Leitfaden dienen, sich im „Dschungel“ der gesetzlichen Vorschriften zur Beschäftigung Schwerbehinderter zumindest aus arbeitsrechtlicher Sicht besser zurecht zu finden (Teil 2 s. ArbRAktuell, Heft 8/2016). Soweit im Folgenden von Schwerbehinderten oder schwerbehinderten Menschen die Rede ist, so sind damit zugleich auch stets die ihnen Gleichgestellten gemeint (§ 2 III SGB IX). Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beginnt bereits bei der Prüfung von geeigneten Arbeitsplätzen, reicht über die Stellenausschreibung und die Einstellung (Teil 1), bis hin zur praktischen Umsetzung im Arbeitsverhältnis und schließlich auch zur Beendigung desselbigen (Teil 2). In jedem Stadium sind dabei zahlreiche Besonderheiten zu beachten.
(Quelle: www.beck-online.beck.de)
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Verfasserangabe:
Thomas Pauken
Jahr:
2016
Aufsätze:
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Beschreibung:
H. 6, S. [129] - 132
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