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Der Weg zum Beruf zwischen "Teilhabe an Bildung" und "Teilhabe am Arbeitsleben"

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Verfasser: Bieritz-Harder, Renate
Verfasserangabe: Renate Bieritz-Harder
Jahr: 2017
Die Sozialgerichtsbarkeit
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Anlass des Beitrags sind zum einen zwei Entscheidungen des BSG aus dem Jahr 2016, die eine mögliche materielle Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit für Studierende mit Behinderungen anklingen ließen, und ist zum anderen die Einführung einer neuen Leistungsgruppe „Teilhabe an Bildung“ im Rehabilitationsrecht durch das Bundesteilhabegesetz. Im Zentrum des Beitrags stehen Zugänge zu Bildungsangeboten, die das Rehabilitationsrecht in den Leistungsgruppen „Teilhabe an Bildung“ und „Teilhabe am Arbeitsleben“ eröffnet und mit denen Menschen mit Behinderungen das von ihnen jeweils angestrebte Berufsziel erreichen können. Im Fokus stehen sowohl Leistungsverpflichtungen der Sozialhilfeträger wie auch Leistungsverpflichtungen der Bundesagentur für Arbeit. (Quelle: https://www.diesozialgerichtsbarkeit.de/SGb.09.2017.491)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Bieritz-Harder, Renate
Verfasserangabe: Renate Bieritz-Harder
Jahr: 2017
Übergeordnetes Werk: Die Sozialgerichtsbarkeit
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Beschreibung: H. 9, S. 491-498
Schlagwortketten:
Bundesagentur für Arbeit / Menschen mit Behinderung / Menschen mit Lernschwierigkeit / Bildungsmaßnahme / Leistungen
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