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Was der Arbeitgeber tun muss

Gewalt
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Verfasser: Klimpe-Auerbach, Wolf
Verfasserangabe: Wolf Klimpe-Auerbach
Jahr: 2020
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sind im Publikumsverkehr zunehmend Übergriffen ausgesetzt. Ihre Arbeitgeber dürfen das nicht hinnehmen.
Darum geht es:
1. Arbeitgeber müssen Beschäftigte vor Gefährdung am Arbeitsplatz schützen.
2. Dazu gehören auch Übergriffe und Gewalt von Kunden und Klienten.
3. Präventive Maßnahmen haben dabei Vorrang vor persönlichen Schutzmaßnahmen.
(Quelle: Der Personalrat)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Klimpe-Auerbach, Wolf
Verfasserangabe: Wolf Klimpe-Auerbach
Jahr: 2020
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: H. 10, S. 17 - 20 : Abb.
Schlagwortketten:
Öffentlicher Dienst / Gewalt am Arbeitsplatz
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