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Neue Hürden für den EU-Beitritt zur EMRK?

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Verfasser: Daiber, Birgit
Verfasserangabe: Birgit Daiber
Jahr: 2021
Europarecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Nach dem ablehnenden Gutachten des Europäischen Gerichtshofs zum Beitrittsübereinkommen der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention hat der Rat zusätzliche Verhandlungsrichtlinien angenommen. Vor diesem Hintergrund untersucht der vorliegende Beitrag, ob das EuGH-Gutachten zum EU-Kanada Freihandelsabkommen CETA Konsequenzen für den Beitritt hat. Dazu gleicht er den Inhalt des CETA-Gutachtens mit der bisherigen Rechtsprechung ab und kommt zu dem Ergebnis, daß der EuGH eine Änderung seiner Rechtsprechung vorgenommen und neue Hürden für die Unterwerfung der EU unter die Rechtsprechungstätigkeit anderer Gerichte aufstellt hat. Das Gutachten enthält jedoch Formulierungen, die auch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durch ein solches Gericht erlauben. Die neuen Anforderungen dürften deshalb einem Beitritt der EU zur EMRK nicht entgegenstehen. (Quelle: www.beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Daiber, Birgit
Verfasserangabe: Birgit Daiber
Jahr: 2021
Übergeordnetes Werk: Europarecht
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Beschreibung: H. 5, S. 596 - 613
Schlagwortketten:
Europäische Menschenrechtskonvention / Beitritt / Gutachten
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