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Das AGG in der zivilrechtlichen Fallbearbeitung

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Verfasser: Schreier, Michael
Verfasserangabe: Michael Schreier
Jahr: 2007
Juristische Schulung
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt nicht nur vor rechtswidrigen Benachteiligungen im Bereich des Arbeitslebens. Es schützt auch im Zivilrechtsverkehr, wie z. B. im Zusammenhang mit Werk- und Geschäftsbesorgungsverträgen, Miet-, Versicherungs- und Kreditverträgen.
Das AGG läßt sich thematisch in den Allgemeinen Teil des Schuldrechts einordnen und gehört damit zum Pflichtstoff jedes angehenden Juristen

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Schreier, Michael
Verfasserangabe: Michael Schreier
Jahr: 2007
Übergeordnetes Werk: Juristische Schulung
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Beschreibung: Nr. 4, S. 308 - 312 : graph. Darst.
Schlagwortketten:
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz / Zivilrecht
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