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Umsetzung und Ergebnisse der öffentlich geförderten Arbeitsgelegenheiten nach § 16 (3) SGB II im Jahr 2005

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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Gallenstein, Jürgen; Gerhardt, Michael; Fischer, Elodie
Verfasserangabe: Jürgen Gallenstein
Jahr: 2006
Verlag: Hamburg, Behörde für Wirtschaft und Arbeit
Mediengruppe: Elektron. Ressource
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Inhalt

Arbeitsgelegenheiten gem. § 16 Abs. 3 SGB II. dienen vorrangig dazu, den Arbeitslosen, die trotz Beratung, Qualifizierung und Förderung der Vermittlung keinen Arbeitsplatz im allgemeinen Arbeitsmarkt finden, eine Beschäftigungsgelegenheit zu verschaffen, die ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern soll. Gleichzeitig werden Arbeitsgelegenheiten aber auch als 'Gegenleistung' für erhaltene Hilfeleistungen verstanden und sollen zur Überprüfung der Arbeitsbereitschaft beitragen. Nach einem Jahr Erfahrung in der Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten wurde für Hamburg untersucht, inwieweit das Instrument die Erwartungen erfüllt hat und der Funktion als Instrument zur Eingliederung von Arbeitslosen in den allgemeinen Arbeitsmarkt gerecht geworden ist. In diesem Zusammenhang stellt sich zwingend die Frage nach der Effektivität (den erreichten Wirkungen) und der Effizienz (dem erforderlichen Aufwand) von Arbeitsgelegenheiten als Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Die vorliegende Untersuchung der Arbeitsgelegenheiten nach § 16 (3) SGB II ist bundesweit die erste ihrer Art. Sie ist als 'Patchwork-Analyse' konzipiert. Das bedeutet, für jede Stufe im Umsetzungsprozess der Arbeitsgelegenheiten wurden Daten aus unterschiedlichen Quellen herangezogen und ausgewertet. Öffentlich geförderte Arbeitsgelegenheiten sind in Hamburg gegenwärtig das quantitativ bedeutendste Instrument unter den Eingliederungsleistungen der Arge. Bezogen auf die Zahl der im Rechtskreis des SGB II registrierten Arbeitslosen hat jeder dritte Arbeitslose im Jahresverlauf 2005 schon einmal an einer Arbeitsgelegenheit teilgenommen. Die neue Vorgehensweise, Aufträge zur Durchführung von Arbeitsgelegenheiten im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens an die Träger zu vergeben, hat zur Verbesserung der Transparenz sowie zur Qualitätssteigerung geführt. Die eingereichten Projektvorschläge waren preisgünstiger als in der Programmplanung angesetzt. Gleichwohl haben neue Marktanbieter gute Integrationsergebnisse erzielt. Für das Jahr 2005 ist eine Integrationsquote von 20,3 % für das Gesamtprogramm feststellbar.

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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Gallenstein, Jürgen; Gerhardt, Michael; Fischer, Elodie
Verfasserangabe: Jürgen Gallenstein
Jahr: 2006
Verlag: Hamburg, Behörde für Wirtschaft und Arbeit
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Beschreibung: 1 Online-Ressource (55 S. : graph. Darst.)
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Hamburg / Sozialgesetzbuch II
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