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Wann dürfen (volljährige) Kinder von ALG-II-Empfänger ausziehen?

Kürzung der Leistungen für junge Erwachsene
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Verfasser: Winkel, Rolf
Verfasserangabe: Rolf Winkel
Jahr: 2006
Soziale Sicherheit
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Nach der neuen Gesetzesregelung gilt ab April 2006: Nur wenn "schwerwiegende soziale Gründe" vorliegen, müssen die SGB-II-Träger "Ja" sagen zum Wunsch eines unter 25-jährigen jungen Erwachsenen zur Gründung eines eigenen Hausstandes. Und nur dann dürfen sie noch - bei Bedürftigkeit des Betroffenen - eine Zusicherung zur Kostenübernahme erteilen. Hierzu sind die Träger im Falle des Vorliegens entsprechender Gründe "verpflichtet". Dies sieht der neue § 22 ABs. 2a SGB II vor. Doch was sind solche "schwerwiegenden sozialen Gründe"?

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Winkel, Rolf
Verfasserangabe: Rolf Winkel
Jahr: 2006
Übergeordnetes Werk: Soziale Sicherheit
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Beschreibung: H. 3, S. 107-108
Schlagwörter: SGB II; Sozialgesetzbuch II
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