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Neuregelungen des Urlaubsanspruches im TVöD

was es ab 1.1.2013 zu beachten gilt
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Verfasser: Dannenberg, Onno
Verfasserangabe: Onno Dannenberg
Jahr: 2012
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Mit Urteil vom 20.3.2012 - 9 AZR 529/10 - veröffentlicht in PersR 2012, S. 416 ff - hat das Bundesarbeitsgericht die Unwirksamkeit der altersabhängigen Staffelung des Urlaubs in § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD festgestellt. Künftig gilt für alle Beschäftigten ein einheitlicher Urlaubanspruch von 29 Tagen., der sich für Beschäftigte über 55 auf 30 Tage erhöht. Für Auszubildende und Praktikanten bestehen eigene Regelungen.
 
 

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Dannenberg, Onno
Verfasserangabe: Onno Dannenberg
Jahr: 2012
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: H. 11, S. 440 - 442
Schlagwortketten:
Öffentlicher Dienst / Urlaubsrecht
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