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Auch Minijobber haben Rechte
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Verfasserangabe:
Rolf Winkel
Jahr:
2016
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Minijobber sind nicht in einem rechtsfreien Raum tätig. Werden ihnen Leistungen vorenthalten, können sie diese einfordern. Soweit das den öffentlichen Dienst betrifft, brauchen sie dabei die Unterstützung der Personalräte.
Darum geht es:
1. Minijobs sind weit verbreitet. Es gibt sie auch im öffentlichen Dienst. Doch die wenigsten Minijobber kennen ihre Rechte.
2. Arbeitgeber verweigern Minijobbern häufig ganz bewusst bestehende Ansprüche.
3. Die arbeitsrechtlichen Vorgaben und Schutzregelungen gelten auch für Minijobber
(Quelle: www.bund-verlag.de)
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Rolf Winkel
Jahr:
2016
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Beschreibung:
H. 4, S. 19 - 22 : Abb.
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