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Überblick zum Berufsbildungsrecht

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Verfasser: Malottke, Annette
Verfasserangabe: Annette Malottke
Jahr: 2017
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Berufsbildungsgesetz: Die Ausbildung auch im öffentlichen Dienst ist weitgehend normiert. Bei ihrer betrieblichen Durchführung hat der Personalrat mitzureden. Die wichtigsten Regeln muss er kennen.
Darum geht es:
1. Das BBiG bildet den rechtlichen Rahmen der Berufsausbildung.
2. Daneben geben die Ausbildungsordnungen einen Ausbildungsrahmenplan vor, der betrieblich in einen Ausbildungsplan umzusetzen ist.
3. Der Personalrat hat bei der Durchführung der Berufsausbildung mitzubestimmen.
(Quelle: www.bund-verlag.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Malottke, Annette
Verfasserangabe: Annette Malottke
Jahr: 2017
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: H. 2, S. 12 - 15 : Abb.
Schlagwortketten:
Öffentlicher Dienst / Ausbildung / Berufsbildungsrecht
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