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Was darf der Arbeitgeber?

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Verfasser: Wedde, Peter
Verfasserangabe: Peter Wedde
Jahr: 2022
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Die Möglichkeiten, die Beschäftigten zu kontrollieren und zu überwachen, werden immer subtiler.
 
Darum geht es
1. Im Grundsatz gilt: Keine Überwachungsmaßnahme ohne entsprechende Rechtsgrundlage.
2. Der Arbeitgeber hat im Rahmen seiner Befugnisse den Grundsatz der Datensparsamkeit zu beachten.
3. Sobald eine technische Maßnahme es ermöglicht, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen, ist der Personalrat zu beteiligen. (Quelle: www.bund-verlag.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Wedde, Peter
Verfasserangabe: Peter Wedde
Jahr: 2022
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: H. 5, S. 25-26
Schlagwortketten:
Arbeitgeber / Rechte / Einschränkungen
Arbeitgeber / Persönliche Daten / Electronic Mail / Impfstatus / Impfnachweis / Gesundheit / Telefongespräch / Datenschutz
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