Cover von Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz als Anspruchsnorm wird in neuem Tab geöffnet

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz als Anspruchsnorm

0 Bewertungen
Verfasser: Fuhlrott, Michael
Verfasserangabe: Michael Fuhlrott
Jahr: 2015
Arbeitsrecht aktuell
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet den Arbeitgeber, seine Arbeitnehmer gleich zu behandeln. Ungleichbehandlungen vergleichbarer Arbeitnehmer(gruppen) sind nur erlaubt, wenn ein sachlicher Grund dies rechtfertigt. Der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz dient daher dem einzelnen Arbeitnehmer oftmals als Anspruchsnorm, wenn eine unmittelbare Anspruchsbegründung aus dem Arbeitsvertrag oder anderer Normen ausscheidet. Die Reichweite und die Grenzen dieses Anspruchs stellt der nachfolgende Beitrag dar. Ein Schwerpunkt liegt hierbei auf der jüngeren Rechtsprechung (LAG Schleswig-Holstein, ArbR Aktuell 2014, ARBRAKTUELL Jahr 2014 Seite 137?m.?Anm. Fuhlrott) zu Konstellationen, in denen der Arbeitnehmer bei der Gewährung arbeitgeberseitiger Leistungen keine genau Kenntnis von der Behandlung vergleichbarer Arbeitnehmer hat. (Quelle: www.beckonline.de)

Bewertungen

0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen

Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Fuhlrott, Michael
Verfasserangabe: Michael Fuhlrott
Jahr: 2015
Übergeordnetes Werk: Arbeitsrecht aktuell
opens in new tab
Suche nach dieser Systematik
Suche nach diesem Interessenskreis
Beschreibung: H. 6, S. 141-144
Schlagwörter: Gleichbehandlungsgrundsatz
Suche nach dieser Beteiligten Person
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss