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Zum Nachweis einer Diskriminierung im Einstellungsverfahren

Auskunftsanspruch des abgelehnten Bewerbers durch die Hintertür?
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Verfasser: Schmidt, Thomas
Verfasserangabe: Thomas Schmidt
Jahr: 2012
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Trotz einer Erleichterung der Beweislast im AGG ist der Nachweis einer Diskriminierung im Einstellungsverfahren nur äußerst schwer zu erbringen, weil der abgelehnte Bewerber im Regelfall nicht über genügend Informationen verfügt, um Tatsachen geltend zu machen, die auf eine Diskriminierung schließen lassen.
 
 

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Schmidt, Thomas
Verfasserangabe: Thomas Schmidt
Jahr: 2012
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Beschreibung: H. 10, S. 417-421
Schlagwörter: Auskunftsrecht
Schlagwortketten:
Einstellung / Diskriminierung / Auskunftsanspruch
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