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Verwaltungsakte mit Doppel- und Drittwirkung - eine Herausforderung für das Korrektursystem des SGB X

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Verfasser: Felix, Dagmar
Verfasserangabe: Dagmar Felix
Jahr: 2023
Die Sozialgerichtsbarkeit
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Das im SGB X normierte Korrektursystem für Verwaltungsakte ist nur sehr bedingt auf die Aufhebung von Verwaltungsakten mit Doppelwirkung oder Drittwirkung ausgelegt. Hat ein Verwaltungsakt für dieselbe Person sowohl begünstigende wie belastende Wirkung, lässt sich die maßgebliche Korrekturnorm anhand des gegenwärtigen subjektiven Interesses des Adressaten ermitteln. Ist ein belastender Verwaltungsakt aber zugleich für einen Dritten begünstigend und steht einer Korrektur gemäß § 44 SGB X der Vertrauensschutz nach § 45 Abs. 2 SGB X entgegen, befindet sich die Sozialverwaltung nicht selten in einem juristischen Dilemma.
 
Im Folgenden soll nach einer knappen Skizzierung von Bedeutung und Reichweite der verfassungrechtlichen Korrekturnormen (hierzu unter II.) und ihrer Ausgestaltung im SGB X (III.) sowohl die Komplexität der konkreten Fragestellung als auch die besonderen Herausforderungen bei Vorliegen von Verwaltungsakten mit Doppelwirkung (IV.) oder Drittwirkung (V.) erörtert und schließlich der Ausweg aus einem unlösbaren Gesetzeskonflikt aufgezeigt werden (VI.). (Quelle: Sozialgerichtsbarkeit)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Felix, Dagmar
Verfasserangabe: Dagmar Felix
Jahr: 2023
Übergeordnetes Werk: Die Sozialgerichtsbarkeit
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Beschreibung: H. 6, S. 337 - 343
Schlagwörter: Verfahrensrecht
Schlagwortketten:
Sozialrecht / Verwaltungsakt / Korrekturnormen
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Sprache: Deutsch
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss