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Die Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand - Probleme durch Europarecht

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Verfasser: Summer, Rudolf
Verfasserangabe: Rudolf Summer
Jahr: 2007
Zeitschrift für Beamtenrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Die Beamten treten im Regelfall mit Vollendung des 65. Lebensjahres in den Ruhestand. Eine individuelle Verlängerung der Altersgrenze auf der Basis eines Antrags des Beamten schafft viele neue Probleme, die von den Befürwortern bisher nicht besprochen worden sind. Auf der anderen Seite sind die Argumente, die als Begründung für die feste Altersgrenze in Rechtsprechung und Schrifttum gebracht worden sind, auch brüchig. Wir müssen sehen, dass die Altersgrenze 65. Lebensjahr eine sehr lange Zeit das Beamtenrecht prägt. Es spricht einiges dafür, dass die Basis der Lebensaltersgrenze sich verändert hat und hieraus eine Rechtsänderung wohl folgen muss.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Summer, Rudolf
Verfasserangabe: Rudolf Summer
Jahr: 2007
Übergeordnetes Werk: Zeitschrift für Beamtenrecht
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Beschreibung: Nr. 11, S. 368 - 371
Schlagwortketten:
Beamter / Ruhestand / Europarecht / Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
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