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BEM und dauernde Dienstunfähigkeit

[Soziale Sicherung]
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Verfasser: Grunow, Melanie; Kerschbaumer, Judith; Pielenz, Cornelia
Verfasserangabe: Melanie Grunow ; Judith Kerschbaumer ; Cornelia Pielenz
Jahr: 2021
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Wie unterscheidet sich das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) von der "Versetzung in den Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit"? Und ist ein BEM-Verfahren Voraussetzung, um Beamte in den Ruhestand zu versetzen?
Darum geht es:
1. Das Versetzen in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ist auch ohne BEM möglich.
2. Der Dienstherr muss dann fundiert begründen, warum der Beamte nicht mehr eingesetzt werden kann.
3. Der Dienstherr muss auch darlegen, dass eine anderweitige Verwendung gesucht wurde, aber nicht gefunden werden konnte.
(Quelle: Der Personalrat)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Grunow, Melanie; Kerschbaumer, Judith; Pielenz, Cornelia
Verfasserangabe: Melanie Grunow ; Judith Kerschbaumer ; Cornelia Pielenz
Jahr: 2021
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: H. 6, S. 39 - [40]
Schlagwortketten:
Beamte / Dienstunfähigkeit / Ruhestand
Beamte / Gesundheitsschutz
Beamte / Dienstunfähigkeit / Prüfung
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