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Diskriminierungsfreier Mutterschutz - größtmöglicher Gesundheitsschutz bei gleichzeitiger Ausbildungs- und Beschäftigungssicherung

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Verfasser: Nebe, Katja
Verfasserangabe: Katja Nebe
Jahr: 2020
Sozialer Fortschritt
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

2018 trat das reformierte Mutterschutzgesetz in Kraft. Es postuliert in § 1, dass der Gesundheitsschutz von Frau und (ungeborenem) Kind ohne Benachteiligungen für Ausbildung und Beruf gewährleistet werden muss. Das reformierte Gesetz verpflichtet Arbeitgeber und Ausbildungsstellen, schwangeren und stillenden Frauen mutterschutzgerechte Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen zu ermöglichen. Im Beitrag wird die Historie des Mutterschutzes vom deutschen Kaiserreich bis zur Gegenwart nachgezeichnet. Während in der Bundesrepublik über Jahrzehnte Beschäftigungsverbote dominierten, zeigt der Blick auf das DDR-Recht, dass dort deutlich früher beschäftigungserhaltende Schutzmaßnahmen den Vorrang hatten. Letztlich waren es jedoch nicht die Impulse aus dem Einigungsvertrag, sondern diejenigen aus dem gleichstellungsorientierten europäischen Arbeitsumweltrecht, die nun den überfälligen Leitbildwechsel vom fürsorglich aussperrenden hin zum diskriminierungsfreien Mutterschutz bewirkt haben. (Quelle: www.sozialerfortschritt.de)

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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Nebe, Katja
Verfasserangabe: Katja Nebe
Jahr: 2020
Übergeordnetes Werk: Sozialer Fortschritt
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Beschreibung: H. 8-9, S. [529] - 544
Schlagwortketten:
Mutterschutz / Gesundheitsschutz / Beschäftigungssicherung
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