wird in neuem Tab geöffnet
E-Medium
Digitaler Game Changer für die Gedächtnisinstitutionen?
Digital Humanities, die anstehende Schranke der Urheber- und Leistungsschutz- rechte zugunsten der wissenschaftlichen Nachnutzung von Korpora bei Text und Data Mining und die unadressiert gebliebene Herausforderung des rechtmäßigen Zugang
0 Bewertungen
Verfasser:
Suche nach diesem Verfasser
Döhl, Frederic
Mehr...
Verfasserangabe:
Frederic Döhl
Medienkennzeichen:
OPEN ACCESS
Jahr:
2020
Verlag:
Baden-Baden, Nomos
Mediengruppe:
Elektron. Ressource
Download
Zum Download von externem Anbieter wechseln - wird in neuem Tab geöffnet
Zweigstelle | Standorte | Status | Vorbestellungen | Frist | Barcode |
Zweigstelle:
HdBA Online
|
Standorte:
ONLINE-RESSOURCE
|
Status:
Verfügbar
|
Vorbestellungen:
0
|
Frist:
|
Barcode:
|
Im Frühjahr 2019 wurde die Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt 2019/790 der Europäischen Union (kurz: DSM-RL) beschlossen. Diese ist nun von den EU-Mitgliedsstaaten bis Juni 2021 in nationales Recht umzusetzen. Nach einem Stellungnahmeverfahren im Herbst 2019 wurde im Januar 2020 ein Diskussionsentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) für die erste Teilumsetzung von Richtlinieninhalten veröffentlicht, kommentiert und seitdem im Gesetzgebungsverfahren weiterentwickelt. Zu dieser ersten Teilumsetzung gehören neben den am stärksten politisierten Bereichen der DSM-RL – Plattformhaftung, Pressverlegerleistungsschutzrecht, angemessene Vergütung – auch die neuen EU-weit geltenden Schrankenregelungen für Text und Data Mining (TDM – Art. 3, 4 DSM-RL), um deren Wissenschaftsvariante (Art. 3 DSM-RL) es hier gehen wird; für eine zweite, hier nur am Rande interessierende Tranche der Umsetzung liegen inzwischen ebenfalls der Entwurf und die Stellungnahmen vor. Die beiden Diskussionsentwürfe wurden nun mehr unter Beibehaltung der Ausführungen zum TDM im Januar zu einem Refe-rentenentwurf zusammengeführt, veröffentlicht am 13.Oktober 2020, hinsichtlich TDM nur mit marginalen Änderungen in Gesetzestext und Begründung verbunden. TDM ist dabei inzwischen ein Rechtsbegriff, vgl. § 60d UrhG. Und seit kurzem sogar legal definiert, nämlich in Art. 2 Nr. 2 DSM-RL als „Technik für die automatisierte Analyse von Texten und Daten in digitaler Form, mit deren Hilfe Informationen unter anderem – aber nicht ausschließlich – über Muster, Trends und Korrelationen gewonnen werden können“. Anknüpfungspunkt dieses Beitrags ist also kein geltendes Recht, sondern eines, das im Werden ist, aber absehbar gelten wird. Und auf das es sich für die Angesprochenen vorzubereiten gilt. Hierum geht es im Folgenden.
(Quelle: Artikel)
0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen
Verfasserangabe:
Frederic Döhl
Medienkennzeichen:
OPEN ACCESS
Jahr:
2020
Verlag:
Baden-Baden, Nomos
Aufsätze:
Zu diesem Aufsatz wechseln
Diesen Link in neuem Tab öffnen
Mehr...
Suche nach dieser Systematik
Suche nach diesem Interessenskreis
Beschreibung:
S. 195 - 218
Schlagwortketten:
Suche nach dieser Beteiligten Person
Fußnote:
publiziert in "Recht und Zugang, Nomos, Baden-Baden, Jahrgang 1 (2020), Heft 2"
Mediengruppe:
Elektron. Ressource