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Dienststellenzugehörigkeit im Jobcenter und der Bundesagentur für Arbeit

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Jahr: 2013
Die Personalvertretung
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

In einer Arbeitsagentur sind bei der Ermittlung der Zahl der in der Regel Beschäftigten im Sinne von § 46 Abs. 4 Satz 1 BPers.VG diejenigen Beschäftigten außer Betracht zu lassen, denen auf der Grundlage von § 44 g Abs. 1 Satz 1 SGB II Tätigkeiten bei den gemeinsamen Einrichtungen zugwiesen werden.
 

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Details

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Jahr: 2013
Übergeordnetes Werk: Die Personalvertretung
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Beschreibung: Nr. 4, S. 136 - 142
Schlagwörter: Bundesagentur für Arbeit; Dienststelle; Jobcenter
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