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Vergleich von Arbeitgeberservice SGB II / SGB III

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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Hünneke, Sabine; Hochschule der Bundesagentur für Arbeit [Grad-Verleihende Institution]
Verfasserangabe: vorgelegt von: Sabine Hünneke ; Erstprüfer/in: Herr Prof. Dr. Möntmann, Zweitprüfer/in: Frau Hofmeister
Jahr: 2012
Verlag: Mannheim, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
Mediengruppe: Bachelorarbeiten
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Inhalt

Die hier vorliegende Arbeit beinhaltet das Thema „Vergleich Arbeitgeberservice SGB II/III“. Sie soll sich jedoch nicht ausschließlich mit Gemeinsamkeiten und Unterschieden der gesetzlichen, für die Arbeit im arbeitgeberorientierten Vermittlungsbereich relevanten, Vorschriften des SGB II und des SGB III auseinandersetzen, sondern auch mit der Umsetzung dieser Vorschriften in der Praxis und den dabei auftretenden Schwierigkeiten.
 
Bei Debatten bezüglich der Situation von Arbeitslosen in der Öffentlichkeit geraten die arbeitnehmerorientierten Arbeitsvermittler schnell in den Fokus der Betrachtungen. Sie sind es, die sich mit den Arbeitslosen beschäftigen, sie beraten und sie bestenfalls in eine neue Arbeit vermitteln. Unberücksichtigt bleibt oft die Tatsache, dass auch arbeitgeberorientierte Arbeitsvermittler gebraucht werden, die für die andere Seite der Vermittlung zuständig sind. Im Rahmen der Arbeitsvermittlung geht es schließlich nicht nur darum für Bewerber Arbeit zu finden, sondern umgekehrt auch darum für Arbeitgeber die passenden Bewerber zu finden. Diese zweite Seite der Vermittlung haben die arbeitgeberorientierten Arbeitsvermittler zur Aufgabe. Diese Arbeit soll einen Einblick in die Arbeit der Mitarbeiter geben und ihren geleisteten Beitrag zur Zusammenführung Arbeitnehmer und Arbeitgeber beleuchten.
 
In dieser Arbeit wird zunächst die Seite des SGB II Bereiches näher betrachtet. Hier wird mit einer Aufzählung und kurzen Erläuterungen der aktiven Leistung an Arbeitgeber in diesem Rechtskreis begonnen. Nach diesen Ausführungen wird ein kurzer Bezug zur Umsetzung in der Praxis des Unternehmerservices des Jobcenters in Paderborn hergestellt.
Anschließend folgen Erläuterungen über die Zumutbarkeit einer Arbeit nach § 10 im SGB II. Diese sind wichtig, da auch arbeitgeberorientierte Vermittler im Rahmen ihrer vermittelnden Tätigkeit über die Zumutbarkeit eines Bewerbers Bescheid wissen müssen.
Im Folgenden wird kurz auf die Eingliederungsvereinbarung eingegangen, die zwischen einem Bewerber und dem Träger der Grundsicherung abgeschlossen werden muss. Auch auf diese muss bei der Erstellung von Vermittlungsvorschlägen Rücksicht genommen werden. Nach diesem Teil der Arbeit, der sich hauptsächlich auf Gesetzestexte bezieht, folgen Ausführungen über Grenzen und Probleme, die den Mitarbeitern des Unternehmerservice die Arbeit bei der Bewerbersuche teilweise enorm erschweren.
Auch die Arbeitgeber müssen durch die Einhaltung bestimmter Regelungen bei der Aufgabe von Stellenangeboten ihren Teil zur funktionieren Vermittlung beitragen. Wie gut das funktioniert, wird im Folgenden erläutert. Als letzter Punkt, der die Seite des SGB II betrifft, werden Lösungen und Umgehungen für die im Arbeitsalltag auftretenden Schwierigkeiten der Vermittler erläutert.
 
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Details

Verfasserangabe: vorgelegt von: Sabine Hünneke ; Erstprüfer/in: Herr Prof. Dr. Möntmann, Zweitprüfer/in: Frau Hofmeister
Jahr: 2012
Verlag: Mannheim, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
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Systematik: Suche nach dieser Systematik 02.06.03, 02.06.04
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Beschreibung: 49 Bl.
Schlagwörter: Arbeitgeberservice; Hochschulschrift; Servicevergleich; Sozialgesetzbuch II; Sozialgesetzbuch III; Unternehmerservice
Schlagwortketten:
Unternehmerservice / Sozialgesetzbuch II / Arbeitgeber-Service / Sozialgesetzbuch III / Vergleich
Beteiligte Personen: Suche nach dieser Beteiligten Person Möntmann, Volker [AkademischeR BetreuerIn]; Frau Hofmeister [AkademischeR BetreuerIn]
Sprache: Deutsch
Fußnote: Mannheim, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit, Bachelor-Thesis, 2012
Mediengruppe: Bachelorarbeiten