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Forschungsergebnisse zur Bewertung behinderter Bewerber

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Verfasser: Weuster, Arnulf
Verfasserangabe: Arnulf Weuster
Jahr: 2005
Behindertenrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Nach Artikel 3 GG darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Dennoch kommen bei Bewerbungen Ablehnungen von Arbeitnehmern wegen ihrer Behinderung vor.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Weuster, Arnulf
Verfasserangabe: Arnulf Weuster
Jahr: 2005
Übergeordnetes Werk: Behindertenrecht
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Beschreibung: H. 5, S. 129-132
Schlagwörter: Behindertenrecht
Schlagwortketten:
Personalauswahl / Behinderte
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Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss