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Die AGG-Beschwerdestelle

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Verfasser: Rudolph, Wolf Dieter; Kiesche, Eberhard
Verfasserangabe: Wolf Dieter Rudolph ; Eberhard Kiesche
Jahr: 2010
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Das AGG schreibt vor, dass Beschäftigte sich beschweren können, wenn sie sich diskriminiert fühlen. Auch wenn der Personalrat bei der Einrichtung der Beschwerdestelle nicht mitbestimmt, kann er das Beschwerdeverfahren mitgestalten.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Rudolph, Wolf Dieter; Kiesche, Eberhard
Verfasserangabe: Wolf Dieter Rudolph ; Eberhard Kiesche
Jahr: 2010
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: H. 2, S. 59-63
Schlagwortketten:
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz / Beschwerde / Personalrat
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