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AGG-Hopping durch Schwerbehinderte

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Verfasser: Diller, Martin
Verfasserangabe: Martin Diller
Jahr: 2007
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

"AGG-Hopper" nennt man Personen, die sich nur zum Schein auf freie Stellen bewerben.Sie wollen die Stelle garnicht, sondern spekulieren auf eine Absage unter diskriminierenden Umständen, um anschließend den Arbeitgeber mit einer Klage auf Entschädigung nach § 15 II AGG überziehen zu können. Überrraschenderweise hat sich der Schwerpunkt des AGG-Hopping inzwischen verschoben. Die Mehrzahl der Hopper machen inzwischen Schwerbehinderte aus.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Diller, Martin
Verfasserangabe: Martin Diller
Jahr: 2007
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
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Beschreibung: H. 23, S. 1321-1325
Schlagwörter: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz; Schwerbehinderte
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