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Datenschutzrechte der lehrenden Arbeitnehmer auch in Videokonferenzen?

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Verfasser: Krimphove, Dieter
Verfasserangabe: Dieter Krimphove
Jahr: 2023
Arbeitsrecht aktuell
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Während der Corona-Pandemie hat sich die Beschulung von Schülerinnen und Schülern, Studierenden und Teilnehmenden privater Fortbildung mittels Videokonferenzen durchgesetzt. Auch in post-pandemischen Zeiten greifen Arbeitgeber, vor allem aus ökonomischen Gründen, auf diese Form der Wissensvermittlung und Kommunikation zurück. Das Bildungsformat der Videokonferenzen bleibt daher auch zukünftig erhalten. Dabei besitzt eigens diese Form der Kommunikation und Wissensvermittlung datenschutzrechtliche Problematiken. Diese berühren nämlich nicht nur das Verhalten der Nutzer, Anbieter und Durchführer (Host), sondern auch das Arbeitsverhältnis des Veranstalters und der lehrenden Arbeitnehmer und insbesondere deren arbeitnehmerseitige Pflichten. Eine für das Arbeitsverhältnis aufsehenerregende arbeitsrechtliche Fragestellung greift der EuGH erstmalig in seiner Entscheidung vom 30.3.2023 (ArbRAktuell 2023, 205 m. Anm. Kaufmann) auf. In dieser sog. Videokonferenz-Entscheidung legt der EuGH die europa- und datenschutzrechtlichen Grenzen, aber auch die arbeitgeberseitigen Möglichkeiten des Einsatzes von Videokonferenzen im Schulungsbetrieb erstmalig fest. (Quelle: www.beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Krimphove, Dieter
Verfasserangabe: Dieter Krimphove
Jahr: 2023
Übergeordnetes Werk: Arbeitsrecht aktuell
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Beschreibung: H. 9, S. 227 - 230
Schlagwortketten:
Lehre / Digitale Kommunikation / Videokonferenz / Datenschutz
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Sprache: Deutsch
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss