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Das "Haltbarkeitsdatum" für ein bEM - rechtliche Einordnung und Folgen für die Praxis

Besprechung von BAG Urt. v. 18.11.2021 - 2 AZR 138/21, NZA 2022, 253
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Verfasser: Salamon, Erwin; Maaß, Yannick
Verfasserangabe: Erwin Salamon ; Yannick Maaß
Jahr: 2022
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, ab wann Beschäftigten (insbesondere vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung) erneut ein betriebliches Eingliederungsmanagement („bEM“) angeboten werden muss, wenn sie nach einem bereits durchgeführten bEM erneut sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt waren, oder wenn sie bereits zu dem früheren Zeitpunkt ein bEM abgelehnt haben. All den damit zusammenhängenden Fragen gehen die Verfasser aufgrund einer aktuellen Entscheidung des BAG nach. (Quelle: www.beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Salamon, Erwin; Maaß, Yannick
Verfasserangabe: Erwin Salamon ; Yannick Maaß
Jahr: 2022
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
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Beschreibung: H. 6, S. 384 - 388
Schlagwortketten:
Arbeitsunfähigkeit / Betriebliches Eingliederungsmanagement / Geltungsdauer
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