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BEM und Kündigungsschutzprozess - noch offene Fragen
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Verfasserangabe:
Michael Horcher
Jahr:
2017
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (bEM) gemäß § 84 II SGB IX spielt in der Praxis bei Kündigungsschutzprozessen, die eine krankheitsbedingte Kündigung zum Gegenstand haben, mittlerweile eine überragende Rolle. Das BAG hat durch Entscheidungen in jüngster Zeit die Konturen des Prüfprogramms des § 84 II SGB IX bei Kündigungen geschärft (vgl. insbes. BAG, NZA 2015, 612; BAG, NZA 2015, 1249; aus der jüngeren Literatur hierzu Rupp, NZA 2017, 361; Beck, NZA 2017, 81; Schiefer, RdA 2016, 196; Stück, ArbRAktuell 2016, 232, ArbRAktuell 2016, 345). Geklärt ist nunmehr, dass auch gesetzlich vorgesehene Leistungen und Hilfen, die der Prävention und/oder Rehabilitation dienen, „mildere Mittel“ gegenüber einer Beendigungskündigung sein können (vgl. BAG, NZA 2015, 612, 617; LAG Schleswig-Holstein, BeckRS 2015, 72174). Das Gleiche gilt für Arbeit in Teilzeit statt in Vollzeit (BAG, NZA 2015, 1249, 1252). Dennoch gibt es weitere offene Fragen, die sich in der Praxis stellen können und denen im Beitrag nachgegangen wird.
(Quelle: www.beck-online.beck.de)
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Verfasserangabe:
Michael Horcher
Jahr:
2017
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Beschreibung:
H. 10, S. 239 - 241
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