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Personalrat und bEM

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Verfasser: Klaesberg, Sabrina
Verfasserangabe: Sabrina Klaesberg
Jahr: 2020
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Wer mindestens sechs Wochen krank ist, dem ist ein Eingliederungsmanagement anzubieten. Der Personalrat muss daran beteiligt werden, soweit Beschäftigte das nicht ausschließen.
Darum geht es:
Längere oder wiederholte Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit kann ein Arbeitsverhältnis gefährden.
Ein betriebliches Eingliederungsmanagement soll das möglichst verhindern.
Dabei kann der Personalrat betroffene Beschäftigte unterstützen.
(Quelle: Der Personarat)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Klaesberg, Sabrina
Verfasserangabe: Sabrina Klaesberg
Jahr: 2020
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: H. 4, S. 13 - 16 : Abb., graph. Darst.
Schlagwörter: Betriebliches Eingliederungsmanagement
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