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Arbeitsunfälle verursacht durch Angriffe am Arbeitsplatz oder auf Wegen

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Verfasser: Mutschler, Bernd
Verfasserangabe: Bernd Mutschler
Jahr: 2011
Die Sozialgerichtsbarkeit
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Der Arbeitsunfall ist auch heute noch ein Schlüsselbegriff der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV). Der Begriff hat seit der Kodifikation des Unfallversicherungsrechts im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) seine Legaldefinition in § 8 Abs. 1 SGB VII: ?Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 SGB VII begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.?

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Mutschler, Bernd
Verfasserangabe: Bernd Mutschler
Jahr: 2011
Übergeordnetes Werk: Die Sozialgerichtsbarkeit
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Beschreibung: H. 12, S. 684-691
Schlagwortketten:
Gesetzliche Unfallversicherung / Arbeitsunfall
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