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Kurzarbeit im öffentlichen Dienst

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Verfasser: Bandosz, Oliver
Verfasserangabe: Oliver Bandosz
Jahr: 2020
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

In kommunalen Krankenhäusern gibt es keinen Arbeitsausfall, in Museen oder Bädern hingegen schon. Der TV Covid regelt, was bei Kurzarbeit zu beachten ist.
 
Darum geht es:
1. Bei coronabedingtem Arbeitsausfall kann es auch in einigen Bereichen der kommunalen Verwaltung Kurzarbeit geben.
2. Der Ende März 2020 abgeschlossene TV Covid mildert die Härten für die betroffenen Beschäftigten deutlich ab.
3. Der Personalrat muss darauf achten, dass die Spielregeln eingehalten werden. (Quelle: Heft)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Bandosz, Oliver
Verfasserangabe: Oliver Bandosz
Jahr: 2020
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: H. 6, S. 56-59
Schlagwörter: COVID-19
Schlagwortketten:
Öffentlicher Dienst / Kurzarbeit / Corona / Tarifvertrag
Telefonkonferenz / Datenschutz
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