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Urlaubsanspruch in der Kurzarbeit

Einordnung der jüngeren Rechtsprechung zur Berechnung des Urlaubsanspruchs
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Verfasser: Engelmann, Andreas
Verfasserangabe: Andreas Engelmann
Jahr: 2021
Arbeit und Recht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Der Jahresurlaub ist bei konjunktureller Kurzarbeit nicht zu kürzen. Eine Kürzung von Urlaubsansprüchen wegen konjunktureller Kurzarbeit ist im dt. Urlaubsrecht systemwidrig und dürfte gegen die unionsrechtliche Mindestsicherung nach den Grundsätzen in der Rs. Schultz-Hoff verstoßen. In diesem Urteil argumentierte der EuGH, dass ein Arbeitsausfall, der vom Willen der AN unabhängig ist, urlaubsrechtlich wie Arbeitszeit gewertet werden müsse. Schließt man sich einer neueren Auffassung des 9. Senats des BAG an, wonach der Urlaub zwar nicht dem Grunde, wohl aber der Höhe nach verdient werden müsse, müssten zumindest die Konsequenzen aus dem Schultz-Hoff-Urteil gezogen werden, dass dies nur gelten kann, wenn der Arbeitsausfall auf den Willen der AN zurückgeführt werden kann. (Quelle: Heft)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Engelmann, Andreas
Verfasserangabe: Andreas Engelmann
Jahr: 2021
Übergeordnetes Werk: Arbeit und Recht
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Beschreibung: H. 7-8, S. 306-310
Schlagwortketten:
Kurzarbeit / Urlaub / Rechtsgrundlagen
Kurzarbeit / Urlaub
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