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Die Anerkennung eines Mehrbedarfs nach § 21 Abs. 6 SGB II

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Verfasser: Hammel, Manfred
Verfasserangabe: Manfred Hammel
Jahr: 2013
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Seit drei Jahren besteht die aus § 21 Abs. 6 SGB II hervorgehende Mehrbedarfsbestimmung. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verfügen hiernach über das Recht, bei einem unabweisbaren, fortlaufend fällig werdenden, in seiner Höhe nicht vom Regelbedarf gedeckten Bedarf von einem SGB II-Träger Leistungen zu erhalten. Die Realisierung dieses Rechts stößt aber immer wieder auf Schwierigkeiten.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Hammel, Manfred
Verfasserangabe: Manfred Hammel
Jahr: 2013
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Beschreibung: Nr. 4, S. 159 - 162
Schlagwortketten:
Sozialgesetzbuch II / Mehrbedarfsbestimmung
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