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Das Verhältnis von § 335 SGB III zu § 26 Abs. 2 SGB IV - lex specialis, erweiterte Rechtsgrundlage oder eigenständiger Anspruch?

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Verfasser: Gerner, Thomas
Verfasserangabe: Thomas Gerner
Jahr: 2013
Neue Zeitschrift für Sozialrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Der Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosengeld II stellt zugleich den Schutz in der Sozialversicherung sicher. Die auf Grund der Versicherungspflicht zu zahlenden Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, sozialen Pflege- und gesetzlichen Rentenversicherung werden durch die Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter entrichtet. Soweit diese Zahlungen unrechtmäßig sind oder im Widerspruch zur rückwirkenden Aufhebung von Entscheidungen über Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosengeld II stehen, müssen sich Agenturen für Arbeit und Jobcenter mit dem komplexen Regelungssystem der Ersatz- bzw. Erstattungsansprüche auseinandersetzen. Dabei sind die Agenturen für Arbeit und Jobcenter insbesondere mit der Frage konfrontiert, auf welcher Rechtsgrundlage sie die Ersatz- bzw. Erstattungsansprüche geltend machen können, bestehen doch mit § 335 III Drittes Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III) und § 26 Abs. 2 IV Buch Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV) zwei auf den ersten Blick einschlägige Normen. Beide Vorschriften normieren eigenständige öffentlich-rechltliche Ersatz- bzw. Erstattungsansprüche von entrichteten Sozialversicherungsbeiträgen. Während § 26 Abs. 2 SGB IV einen allgemeinen Erstattungsanspruch für zu Unrecht entrichtete SV-Beiträge zu Gunsten von Arbeitgebern, Versicherten udn Dritten normiert, befasst sich § 335 SGB III mit dem spezifischen Sachverhalt des Ersatzes bzw. der Erstattung von SV-Beiträgen, die Aufgrund der Leistung von Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosengeld II durch die Agenturen bzw. Jobcenter zu Recht oder zu Ubrecht entrichtet worden sind. Der Autor wird aufzeigen , dass das Verhältnis dieser beiden Normen auch nach mehreren Jahrzehnten bisher weitestgehend ungeklärt ist. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund erstaunlich, dass beide Vorschriften durch die tägliche Anwendung enorme praktische Relevanz entfalten und Gegenstand von Petitionen, Widersprüchen und sozialgerichtlichen Klagen sind. Der Autor wird zudem eine differenzierte Rechtsauslegung entwickeln, um dieses Verhältnis für alle Fallkonstellationen des § 335 SGB III zu beschreiben, und Lösungswege aufzeigen.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Gerner, Thomas
Verfasserangabe: Thomas Gerner
Jahr: 2013
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Sozialrecht
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Beschreibung: H. 19, S. 727 - 733
Schlagwortketten:
Sozialgesetzbuch II / Erstattungsanspruch
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