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Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch -das neue SGB XII

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Verfasser: Schellhorn, Walter
Verfasserangabe: Walter Schellhorn
Jahr: 2004
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Nach einem Beratungsmarathon ist in der zweiten Dezemberhälfte des vergangenen Jahres eine Palette von Zustimmungsgesetzen im Vermittlungsverfahren verabschiedet worden. Darunger befanden sich auch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch, durch das das Sozialhilferecht als Sozialgesetzbuch XII - Sozialhilfe - nun förmlich in das Gesamtgesetzgebungswerk Sozialgesetzbung eingefügt wurde, sowie das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, mit dem ein neues Sozialgesetzbuch II - Grundsicherung für Arbeit Suchende - geschaffen wurde, das erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis 65 Jahren (mit den jeweils in Bedarfsgemeinschaft mit ihnen lebenden engsten Angehörigen) umfaßt und das als materielle Leistungen vor allem ein Arbeitslosengeld II und ein Sozialgeld vorsieht. Beide Gesetze treten mit ihren Schwerpunkten am 1. Januar 2005 in Kraft.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Schellhorn, Walter
Verfasserangabe: Walter Schellhorn
Jahr: 2004
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Beschreibung: Nr. 5, S. 167-176
Schlagwörter: SGB II; SGB XII; Sozialhilfe
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