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Whistleblowing im Arbeitsschutz

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Verfasser: Wiebauer, Bernd
Verfasserangabe: Bernd Wiebauer
Jahr: 2015
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Wegen der überragenden Bedeutung des Gesundheitsschutzes hat der Gesetzgeber den Arbeitsschutz nicht allein den Arbeitsvertragsparteien überlassen, sondern mit dem Arbeitsschutzgesetz der staatlichen Aufsicht unterstellt. Die zuständigen Behörden können den Arbeitgeber durch Anordnungen und Bußgeldverfahren dazu anhalten, seine gesetzlichen Schutzpflichten zu erfüllen. Sie sind dabei allerdings auf die Mitwirkung der Arbeitnehmer angewiesen, etwa durch die Meldung von Verstößen. Als Whistleblower kommen aber keineswegs nur die unmittelbar betroffenen Beschäftigten in Betracht; auch die Gewerkschaft, der Betriebsrat und andere Funktionsträger können der Behörde wichtige Informationen liefern. (Quelle: beck-online.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Wiebauer, Bernd
Verfasserangabe: Bernd Wiebauer
Jahr: 2015
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
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Beschreibung: H. 1, S. 22-27
Schlagwortketten:
Arbeitsrecht / Whistleblowing
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