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Widerrufsrecht des Arbeitnehmers bei Auflösungsvereinbarungen

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Verfasser: Schulze, Marc-Oliver
Verfasserangabe: Marc-Oliver Schulze
Jahr: 2017
Arbeitsrecht aktuell
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Zunehmend mehr Arbeitsverhältnisse werden durch eine Auflösungsvereinbarung beendet, sei es durch Abwicklungsvertrag nach einer Kündigung oder durch Aufhebungsvertrag. Zumeist geht einem Angebot auf Abschluss eines Aufhebungsvertrags die arbeitgeberseitige Androhung einer (außerordentlichen) Kündigung voraus. In dieser Drucksituation unterschreibt der Arbeitnehmer häufig übereilt und ohne zuvor Rechtsrat einzuholen. Ein Loskommen vom Aufhebungsvertrag war bislang nur unter sehr eng begrenzten Voraussetzungen möglich. Vereinzelt sehen tarifvertragliche Regelungen ein Widerrufsrecht vor, meist aber zeitlich auf wenige Tage nach der Unterzeichnung beschränkt (so etwa drei Tage nach § 11 X Mantel-TV Einzelhandel NRW). Die Novellierung des verbraucherrechtlichen Widerrufsrechts mit Wirkung zum 13.6.2014 eröffnet Arbeitnehmern nunmehr die Möglichkeit, ohne die Angabe von Gründen den Widerruf zu erklären. Der Anwendungsbereich ist jedoch höchst umstritten. Im Jahr 2003 hatte das BAG zu § 312 ff. BGB a. F. (NZA 2004, 597) entschieden, dass eine Anwendung auf arbeitsvertragliche Beendigungsvereinbarungen nicht möglich ist. Nach der Gesetzesänderung kann diese Rechtsprechung nicht mehr aufrechterhalten werden. (Quelle: www.beck-shop.de)

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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Schulze, Marc-Oliver
Verfasserangabe: Marc-Oliver Schulze
Jahr: 2017
Übergeordnetes Werk: Arbeitsrecht aktuell
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Beschreibung: H. 5, S. [105] - 108
Schlagwortketten:
Arbeitsrecht / Auflösungsvereinbarung
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