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§ 73 SGB XII (Hilfe in sonstigen Lebenslagen) - eine überflüssige Norm?

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Verfasser: Hammel, Manfred
Verfasserangabe: Manfred Hammel
Jahr: 2014
ZFSH, SGB
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Wie bereits aus dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) geht heute aus dem SGB XII (Sozialhilfe) eine spezielle Öffnungsklausel hervor: Auf dieser Grundlage kann ein Sozialhilfeträger in gesetzlich nicht ausdrücklich normierten Fällen nach pflichtgemäßem Ermessen Leistungen erbringen, sofern dies besonders gerechtfertigt ist.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Hammel, Manfred
Verfasserangabe: Manfred Hammel
Jahr: 2014
Übergeordnetes Werk: ZFSH, SGB
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Beschreibung: Nr. 1, S. 9 - 15
Schlagwörter: Sozialgesetzbuch XII
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