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Arbeitskämpfe und Drittbetroffenheit

Regelungsbedarf für den Gesetzgeber
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Verfasser: Giesen, Richard
Verfasserangabe: Richard Giesen
Jahr: 2016
Sozialer Fortschritt
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Im Arbeitskampf existieren zwei Selbstregulierungsmechanismen, welche die Rechtskontrolle einzelner Kampfmaßnahmen meist entbehrlich machen. Der erste dieser Mechanismen besteht darin, dass während des Streiks kein Entgelt geschuldet wird, und der zweite liegt darin, dass die streikbedingte Schädigung des Arbeitgebers langfristig auf die Arbeitnehmer zurückfällt. Diese Selbstregulierungsmechanismen sind gestört, sobald Dritte, die nicht am zu regelnden Arbeitsverhältnis beteiligt sind, in die Auseinandersetzung einbezogen werden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat diese Einbeziehung Dritter in den letzten Jahren zunehmend gefördert, was zur Stimulation von Streiks vor allem in der Infrastruktur geführt hat. Die entsprechenden Externalisierungsanreize werden von der Rechtsprechung weitgehend verkannt. Die gesamte Entwicklung macht eine gesetzliche Regelung des Arbeitskampfrechts erforderlich.
(Quelle: www.ejournals.duncker-humblot.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Giesen, Richard
Verfasserangabe: Richard Giesen
Jahr: 2016
Übergeordnetes Werk: Sozialer Fortschritt
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Beschreibung: H. 11, S. 266 - 274
Schlagwortketten:
Arbeitskampf / Arbeitskampfrecht / Drittbetroffenheit
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