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Whistleblowing: Arbeitsrechtliche Fährnisse im internationalen und deutschen Recht

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Verfasser: Wesch, Martin
Verfasserangabe: Martin Wesch
Jahr: 2013
Der Betrieb
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Wer im öffentlichen Interesse Missstände bei seinem Arbeitgeber aufdeckt, insbesondere staatliche Stellen anzeigt, verdient allgemeine Anerkennung. Häufig aber handelt er sich eine fristlose Kündigung ein. Ob und wie weit dergleichen Verhalten von Arbeitnehmern rechtlich zulässig ist und daher auch arbeitsrechtlich sanktionslos bleiben muss, soll im nachfolgenden Beitrag geklärt werden.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Wesch, Martin
Verfasserangabe: Martin Wesch
Jahr: 2013
Übergeordnetes Werk: Der Betrieb
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Beschreibung: Nr. 18, S. 994 - 996
Schlagwörter: Arbeitsrecht; Kündigungsschutz
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