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Homeoffice und Gesetzliche Unfallversicherung - Was Rechtsprechung nicht tat und Gesetzgebung nun will
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Verfasserangabe:
Laurenz Mülheims
Jahr:
2022
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Wie auch immer wir zum Phänomen Homeoffice stehen; es ist mehr als nur ein Mittel, um einer Pandemie zu begegnen. Homeoffice und mobile Arbeit zeigen veritable Arbeitsformen einer sich ändernden, sich digitalisierenden Arbeitswelt, in der der Zwang, sich from nine to five an einem Ort zu versammeln, um zu arbeiten, in großem Maße entfällt. In diesem Sinne sind die, die im Homeoffice oder mobil arbeiten, auf Regelungen angewiesen, die diese Arbeitsformen ermöglichen, fördern und schützen. Hierbei ist auch der unfallversicherungsrechtliche Schutz von Homeoffice und mobiler Arbeit angesprochen, den der Gesetzgeber nach langen Jahren einer Ungleichbehandlung zum 18.6.2021 auf das gleiche Niveau anhebt, das auch für die klassische Arbeit auf der Unternehmensstätte gilt. Der nachfolgende Beitrag zeigt, was diese Neuregelung konkret bedeutet resp. bedeuten kann. (Quelle: www.beck-online.beck.de)
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Laurenz Mülheims
Jahr:
2022
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Beschreibung:
H. 1, S. 5 - 11
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