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Der Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit - eine Abrechnung

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Verfasser: Richter, Tim
Verfasserangabe: Tim Richter
Jahr: 2014
Arbeitsrecht aktuell
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Nach § 48 I GKG i.V.m. § 3 ZPO wird der Gebührenstreitwert vom Gericht nach freiem Ermessen festgesetzt. Die Ergebnisse der Ausübung dieses dem Richter vom Gesetz eingeräumten Ermessens sind in der forensischen Praxis höchst unterschiedlich. In einzelnen Gerichtszweigen haben sich deswegen zur Vereinheitlichung der Streitwertrechtsprechung sog. Streitwertkataloge etabliert, namentlich für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (seit 1996), die Sozialgerichtsbarkeit (seit 2006) und die Finanzgerichtsbarkeit (seit 2009). Seit Mai 2013 liegt nunmehr auch für die Arbeitsgerichtsbarkeit ein Streitwertkatalog vor, der seit seiner Vorstellung kontrovers diskutiert wird.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Richter, Tim
Verfasserangabe: Tim Richter
Jahr: 2014
Übergeordnetes Werk: Arbeitsrecht aktuell
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Beschreibung: H. 2, 43 - 45
Schlagwortketten:
Arbeitsgerichtsbarkeit / Streitwert
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