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Die Integrationsverantwortung des Deutschen Bundestags

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Verfasser: Engels, Andreas
Verfasserangabe: Andreas Engels
Jahr: 2012
Juristische Schulung
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Die Bewahrung souveräner Nationalstaatlichkeit führt im Zuge eines immer engeren Zusammenschlusses der europäischen Völker (europäische Integration) unweigerlich zu Spannungslagen. Da die europäische Integration auf einer Vertragsunion souveräner Nationalstaaten beruht, bedarf der verbleibende nationalstaatliche Raum zur politischen Gestaltung der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebensverhältnisse einer kontinuierlichen Aktualisierung. Das Grundgesetz begegnete der europäischen Integration dennoch zunächst mit zurückhaltender Aufmerksamkeit. Lediglich die das Völkerrecht adressierenden Vorschriften der Art. GG Artikel 24 und GG Artikel 59 GG konnten fruchtbar gemacht werden, um die europäische Integration verfassungsrechtlich einzufangen. Art. GG Artikel 23 GG formuliert für die Verwirklichung der EU eine spezifische verfassungsrechtliche Grundlage, die vorrangig die Übertragung von Hoheitsrechten legitimiert.
 
 

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Engels, Andreas
Verfasserangabe: Andreas Engels
Jahr: 2012
Übergeordnetes Werk: Juristische Schulung
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Beschreibung: Nr. 3, S. 210 - 214
Schlagwortketten:
Europäische Integration / Bundesverfassungsgericht
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