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Arbeitnehmerüberlassung als dauerhafter Ersatz der Stammbelegschaften unter besonderer Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen

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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Bönisch, Rahel; Hochschule der Bundesagentur für Arbeit [Grad-Verleihende Institution]
Verfasserangabe: vorgelegt von: Rahel Bönisch ; Erstprüfer/in: Herr Prof. Dr. jur. Meyer, Zweitprüfer/in: Frau Dr. Weinreich
Jahr: 2011
Verlag: Schwerin, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
Mediengruppe: Bachelorarbeiten
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Inhalt

„Der Missbrauch der Zeitarbeit führt heute zu Lohndumping und zur Substitution vom Stammbelegschaft“1 heißt es in einem Antrag der Bundestagsfraktion BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN im Januar 2010, was auch auf dem Bild der Zeitarbeit in der Öffentlichkeit gleich kommt. Kaum einer anderen Form der Beschäftigung wird momentan so viel Aufmerksamkeit zuteil. Promberger legt die Vermutung nahe, dass Zeitarbeit von Unternehmen genutzt wird, um Beschäftigungsrisiken weg von den Unternehmen hin zu den Beschäftigten zu verlagern und Arbeitskosten zu senken, „in de tariflich entlohnte, gesicherte und der Mitbestimmung unterliegende Arbeitsplätze in geringer bezahlte und vergleichsweise unsichere Jobs mit nur eingeschränkten Partizipationsmöglichkeiten verwandelt“² werden. Und spätestens seit auch die Politik aufgrund des „Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ vom 23.12.2002 die Rahmenbedingungen für die Zeitarbeit deutlich verändert hatte, wurde eine beschäftigungspolitische Initiative geschaffen, durch die für die gewerbliche Zeitarbeit ein echter Wachstumsmarkt entstanden ist. Dies hat für Unternehmen neue Handlungsspielräume eröffnet. Immer mehr Firmen nehmen die Leistungen von Zeitarbeitsfirmen in Anspruch. Der prozentuale Anteil der Beschäftigten hat sich von Juni 2003 bis Januar 2011 von 1,1 Prozent³ auf etwa 2,5 Prozent erhöht4. Es gibt unterschiedliche und zahlreiche Beweggründe, die zum Einsatz von Zeitarbeit führen. Neben dem Abfangen temporärer Auftragsspitzen und Ersatz unvorhergesehenen Personalausfalls setzen zahlreiche Unternehmen seit der gesetzlichen Deregulierung gezielt und langfristig eine große Zahl von Zeitarbeitnehmern5 ein. So sollen in manchen Wirtschaftszweigen, „Schattenbelegschaften“ entstanden sein, welche schon bis zu 30 Prozent der Belegschaft ausmachen6. Dieser Umstand wirft die Frage auf, ob die Mehrheit der Zeitarbeitnehmer dauerhaft in Unternehmen eingesetzt und dadurch Stammbelegschaften ersetzt werden. Das Ziel dieser Arbeit ist es, zu untersuchen, ob Arbeitnehmerüberlassung zu einer dauerhaften Substitution von Stammbelegschaften führt. Dabei sollen neben empirischen Entwicklungen auch die rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung einbezogen werden.
 
 
Fußnoten:
1: BT-Ds. 17/551, Seite 1
2: Promberger et. Al, 2006, S. 113
3: Vgl. Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarktberichterstattung, 2009a, S. 12
4: Losse und Schmergal: „Ich entschuldige mit präventiv“, in: Wiwo.de (Das Portal der WirtschaftsWoche) vom 01.02.2011, Seite 2, Url: http://www.wiwo.de/politik-weltwirtschaft/ich-entschuldige-mich-praeventiv-455269/ , Stand: 24.02.2011
5: Soweit aus Gründen der Lesbarkeit Bezeichnungen, die sich auf natürliche Personen beziehen, nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sich diese auf Frauen und Männer in gleicher Weise.
6: Vgl. Hamann, 21/2010, S. 1211 (1218)
 

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Details

Verfasserangabe: vorgelegt von: Rahel Bönisch ; Erstprüfer/in: Herr Prof. Dr. jur. Meyer, Zweitprüfer/in: Frau Dr. Weinreich
Jahr: 2011
Verlag: Schwerin, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
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Systematik: Suche nach dieser Systematik 06.08.16
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Beschreibung: V, 57 S. : graph. Darst.
Schlagwörter: Entleihunternehmen; Entleihunternehmer; Personalaustausch; Verleihunternehmer; Zeitarbeitnehmer
Schlagwortketten:
Arbeitnehmerüberlassung / Rechtsgrundlagen
Sprache: Deutsch
Fußnote: Schwerin, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit, Bachelor-Thesis, 2011
Mediengruppe: Bachelorarbeiten