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Obacht bei der Videoüberwachung

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Verfasser: Schierbaum, Bruno
Verfasserangabe: Bruno Schierbaum
Jahr: 2019
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Die Kameraüberwachung nimmt zu. Am Arbeitsplatz berührt das auch die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten. Hier sind die Personalräte gefordert.
1. Videoüberwachung am Arbeitsplatz erzeugt hohen Druck auf die betroffenen Beschäftigten.
2. Um deren Daten zu schützen, ist sie nur zweckgebunden und verhältnismäßig zulässig.
3. Eine Dienstvereinbarung sollte die Bedingungen der Videoüberwachung genau festlegungen. (Quelle: Heft)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Schierbaum, Bruno
Verfasserangabe: Bruno Schierbaum
Jahr: 2019
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: H. 10, S. 38-43 : Abb., graph. Darst.
Schlagwörter: Arbeitnehmerdatenschutz; Arbeitnehmerdatenschutzgesetz
Schlagwortketten:
Unternehmen / Arbeitnehmer / Überwachung / Bundesdatenschutzgesetz / Landesdatenschutzgesetz
Videoüberwachung / Arbeitnehmerdaten / Schutz
Personalrat / Videoaufzeichnung / Dienstvereinbarung / Beschäftigtendatenschutz
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